§ 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen
NAVARO | creative media marketing
Inhaber: Marcel Schmidt
Rosenstraße 12
32549 Bad Oeynhausen
(nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. (2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Webdesign, Grafikdesign, Social Media Management, Social Media Marketing (SMM), Social Media Recruiting sowie Foto- und Videografie.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang (1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) zustande. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag oder Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform.
§ 3 Social Media Marketing & Recruiting (1) Bei Social Media Management/Marketing schuldet die Agentur die vereinbarte Dienstleistung (z. B. Content-Erstellung, Kampagnenbetreuung), nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine garantierte Anzahl an Followern oder Verkäufen). (2) Im Bereich Social Media Recruiting unterstützt die Agentur den Kunden bei der Gewinnung von Bewerbern. Die Auswahl der Kandidaten und die Entscheidung über eine Einstellung obliegen allein dem Kunden. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses. (3) Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung der Werbeinhalte (insbesondere die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG bei Stellenanzeigen) selbst verantwortlich.
§ 4 Foto- und Videografie (1) Bei Foto- und Filmaufnahmen liegt die künstlerisch-gestalterische Freiheit im Ermessen der Agentur. Reklamationen bezüglich des Bildstils sind nach der Produktion ausgeschlossen. (2) Der Kunde stellt sicher, dass der Agentur alle erforderlichen Dreh- oder Aufnahmegenehmigungen vorliegen und dass abgebildete Personen (z. B. Mitarbeiter) ihre schriftliche Einwilligung erteilt haben.
§ 5 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Dateiformate (1) Alle erbrachten Leistungen (Grafiken, Webdesigns, Fotos, Videos) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. (2) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am finalen Ergebnis ein. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. (3) Offene Dateien und Projektdateien: Die Lieferung von offenen Dateien (z. B. Quellcodes oder Projektdateien in Formaten wie .psd, .ai, .indd, .prproj, .fig, .raw etc.) ist nicht im Kaufpreis enthalten und ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages. Der Kunde erhält ausschließlich das finale Ergebnis im vereinbarten, geschlossenen Format (z. B. .pdf, .jpg, .mp4, .png, .html). Wünscht der Kunde die Herausgabe der offenen Dateien, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung. (4) Die Agentur darf die Ergebnisse der Arbeit als Referenz für die Eigenwerbung (Portfolio, Social Media) nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt der Agentur alle benötigten Inhalte (Texte, Logos, Bilder) sowie notwendige Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. (2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
§ 7 Haftung (1) Die Agentur prüft nicht die rechtliche (insbesondere marken- und wettbewerbsrechtliche) Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Inhalte. Die Haftung hierfür trägt der Kunde. (2) Für die rechtssichere Gestaltung der eigenen Web-Präsenz (z. B. Impressum, Datenschutz auf Drittplattformen) ist der Kunde verantwortlich.
§ 8 Vergütung und Stornierung (1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Bei Absage von fest gebuchten Foto- oder Videoterminen durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn ist die Agentur berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
§ 9 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.